24. September 2009
Bundeskabinett beruft Schiller als ständigen Gast in den Hauptausschuss für Mindestentgelte

Mit Wirkung vom 23. September 2009 wurde der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) in Person seines Vizepräsident Reinhardt Schiller von der Bundesregierung als ständiger Gast in den Hauptausschuss für Mindestentgelte berufen.
Schiller, der auch CGB Vizepräsident in Baden-Württemberg, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und Vorstandsmiglied der Weltorganisation der Arbeitnehmer (WOW) ist, nennt dies eine mutige wie richtige Entscheidung und sieht darin einen Schlussstrich unter dem Versuch von Arbeitsminister Olaf Scholz, diese wichtige Funktion, was die Arbeitnehmervertreter betrifft, alleine mit Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu besetzen.
Der Hauptausschuss hat die Aufgabe zu prüfen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Landesregierungen können dem Hauptausschuss dazu Vorschläge unterbreiten.Für Wirtschaftszweige, in denen Mindestlöhne geschaffen werden sollen, wird ein Fachausschuss errichtet, der dann die konkrete Höhe der Mindestlöhne festlegt. Die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestlöhne werden dann von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig rechtsverbindlich gemacht.
Vorsitzender des Ausschusses ist der SPD Politiker und ehemalige Erste Bürgermeister von Hamburg, Klaus von Dohnanyi. Weitere Mitglieder sind: Professor Dr. Jutta Allmendinger, Professor Dr. Wolfgang Franz, Dr. Dieter Hundt, Otto Kentzler, Professor Dr. Ernst-Otto Kempen und Michael Sommer.





