16. Mai 2010
XIX. Mittel-Ost-Europa-Seminar

Das diesjährige Mittel-Ost Europa Seminar der Christlichen Gewerkschafter fand vom 13. bis 16. Mai in Graz statt. Es nahmen Repräsentanten aus Rumänien, Serbien, Ungarn, Slowakei, Tschechien und Österreich daran teil. „Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts!“ war das Hauptthema.
Dazu referierte der Leiter der EU-Kommission in Österreich, Mag Richard Kühnel. Er verwies im Besonderen auch auf das Strategiepapier 2020, demzufolge in der EU ein langfristiges Denken im sozialen Bereich stattfindet und darüber hinaus sich eine Expertengruppe mit der Entwicklung der Menschen in Europa bis zum Jahr 2030 intensivst beschäftigt. Diesbezüglich werden derzeit notwenige sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen vorbereitet.
Das europäische Sozialmodell sieht vor, dass besonders 3 Aspekte gemeinsam betrachtet werden müssen. Die Maßnahmen sind unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sehen, die sozialen Maßnahmen sind zu beachten und die ökonomische Leistbarkeit ist zu berücksichtigen.
Im neuen Arbeitsrecht wird wohl eine Flexibilität notwendig sein, wobei aber vor allem auf die Sicherheit der Arbeitsplätze für die einzelnen Arbeitsnehmer zu achten ist. Die EU möchte in Zukunft ins besonders die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Qualifikation, die Mehrsprachigkeit und die Teilnahme der Arbeitnehmer an unternehmensbezogenen Entscheidungen (Mitbestimmung) unterstützen.
Die EU will weiters vor allem die Ausbildung und Weiterqualifizierung vorantreiben, was zu einer Verringerung der Zahl der Armen führen wird. Die Armut soll um 20 % in Europa verringert werden. Folgende sechs Gruppen unterliegen vordringlicher Beachtung: besonders Gefährdete erhalten eine Sonderstellung, Alleinerziehenden wird eine Berufsausbildung ermöglicht, älteren Frauen ist ein Arbeitsplatz zu sichern, Minderheiten müssen generell geschützt werden, Behinderte sind im realen Arbeitsleben zu integrieren und den Obdachlosen ist eine soziale Absicherung zu gewähren.
Die EU-Kommission sieht die Arbeitsmärkte durch den technischen Fortschritt als auch durch die Globalisierung einem verschärften Wettbewerb ausgesetzt, was zu entsprechenden neuen Rahmenbedingungen führen muss. Kollektivverträge werden als wichtiges Werkzeug zur Anpassung von Rechtsgrundsätzen anerkannt. Die Zunahme der atypischen Arbeitsverträge, der befristeten Arbeitsverträge, der Leiharbeitsverhältnisse der Teilzeitbeschäftigungen und der freien Mitarbeiter birgt die Gefahr des Sozialdumpings, weil dadurch ein geringerer sozialer Schutz gewährleistet ist. Allfällige Übergänge zwischen den angeführten Beschäftigungsverhältnissen dürfen zu keinen nachteiligen Folgen für die Arbeitsnehmer führen. Bei atypischen Verhältnissen sind die Rechtsunsicherheiten rasch zu beseitigen. Leiharbeitsverhältnisse können als vorübergehendes Modell zwar anerkannt werden, jedoch sollte daraus ein Dauerzustand durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden.
Das Arbeitszeitrecht ist seit vielen Jahren ein Dauerthema und der „Europäische Rat“ konnte hier noch keine Einigung erzielen. Der Mobilität der Arbeitsnehmer wird in Zukunft ein hoher Stellenwert beizumessen sein. Schwarzarbeit, die in manchen Ländern wieder vermehrt um sich gegriffen hat, ist Wettbewerbs-verzerrend und daher sind geeignete Maßnahmen zu finden, diese einzudämmen.
Abschließend sei noch vermerkt, dass die Grundrechtscharta der EU für alle Länder -mit Ausnahme von England, Tschechien und Polen- verbindlich ist und darin ein eigenes Kapitel „Solidarität“ enthalten ist. Die EU möchte diesen Begriff in den praktischen Lebenswelten umsetzen. Festgeschrieben sind folgende Rechte:
- Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer;
- Kollektivvertragsverhandlungen;
- Arbeitsvermittlungen;
- Schutz bei unrechter Kündigung und Entlassung;
- menschenwürdige Arbeitsbedingungen;
- Verbot von Kinderarbeit;
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
- Sozialschutz;
- Gesundheitsschutz.
Die EU forciert den sozialen Dialog sowohl auf betrieblicher als auch auf nationaler und internationaler Ebene und möchte auch in allen Entscheidungen in der Union sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberverbände einbinden. Der Referent verwies schlussendlich darauf, dass die EU die Arbeitsnehmer nicht im Stich lässt! (Homepage: www.europa.eu, Sprache, Politik, Sozialpolitik)
In zwei weiteren Statements wurde die Betriebsrat Tätigkeit und die Erarbeitung neuer Kollektivverträge in NON-Profitorganisationen und in kirchlichen Dienststellen dargestellt und daraus konkrete Aktionsfelder abgesteckt. Es zeigt sich, dass gerade auch in diesem Bereich eine umfangreiche Mitbestimmung und Mitverantwortung nicht nur zugelassen werden muss, sondern sie sich auf die Menschen dieser Organisationen positiv auswirken. Aus diesem Grund überlegen die Teilnehmer auch in ihren Ländern die Mitbestimmung in diesen Bereichen (Sozialeinrichtungen und Verwaltungsstellen der Kirchen)voranzutreiben.
In einem umfangreichen gegenseitigen Bericht wurden Aktivitäten und Erfolge ausgetauscht und die Auswirkung der Finanzkrise auf die Arbeitnehmer beraten. Die Teilnehmer haben abschließend folgende Resolution verabschiedet.
- Die Löhne und Gehälter sind vor allem im Niedriglohnbereich (auch in Krisenzeiten) nicht nur beizubehalten, sondern zumindest um jenen Betrag zu erhöhen, um den die Lebenserhaltungskosten steigen, damit die Menschen trotz Beschäftigung nicht in die Armut abgleiten.
- Kollektivverträge sichern die Mindesteinkommen und haben sich in den jeweiligen Branchen auch in der Krise, als Stabilitätsfaktor bewährt. Daher verlangen wir für alle Sparten den Abschluss von Kollektivverträgen.
- In manchen Bereichen kam es zu erhebliche Personalreduktionen. Dies ist nicht zu akzeptieren, denn die Betriebe haben gerade in schwierigen Zeiten eine „soziale Verantwortung“ für ihre Arbeitnehmer.
- Es wurde auch erwähnt, dass der Druck auf die Arbeitnehmer enorm erhöht wurde. Wir verlangen ein verantwortungsvolles Vorgehen bei der Übertragung von Aufgaben. Es ist nicht zu akzeptieren dass die Arbeitnehmer in und durch die Arbeit krank werden.
- Die Delegierten der anwesenden Länder haben sich einhellig für den Dialog und konstruktive Gespräche mit den Arbeitgebervertretern und den Regierungen ausgesprochen und sehen Demonstrationen und Streiks nur dann als gerechtfertigt, wenn die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen nicht anders möglich scheint.
- Die Beratungen haben erneut ergeben, dass gerade in der gegenwärtigen Zeit ein geschlossenes Auftreten aller Arbeitnehmer unbedingt erforderlich ist, und die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft notwendig ist.
- Die Wirtschaftskrise trifft aber auch ausländische Arbeitskräfte, was dazu führt, dass diese verstärkt in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, weswegen sich in diesen Ländern die Arbeitslosenrate dramatisch erhöht hat. Wir verlangen bei erforderlichen Maßnahmen, dass auch die Interessen dieser Menschen berücksichtigt werden.
Toni Liedlbauer
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